Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement

hat am 9. April 2003 den Fahrplan zur Umsetzung der Reformmaßnahmen aus der Agenda 2010 vorgestellt. Es ist geplant, die Gesetzentwürfe ab Mai im Kabinett zu behandeln und sie Zug um Zug in die parlamentarische Beratung einzubringen und umzusetzen.

Für den Bereich Wirtschaft und Arbeit können die sich aus der Agenda 2010 ergebenden Reformmaßnahmen in drei Umsetzungspakete zusammengefasst werden.

Kündigungsschutz: Für Handwerksbetriebe und kleine Gewerbetreibende sollen Neueinstellungen erleichtert werden. Sie sollen befristet Beschäftigte einstellen können, ohne dass dies auf den Schwellenwert von fünf Arbeitnehmern angerechnet wird. Der Kündigungsschutz wird aber weder abgeschafft, noch in seiner Substanz in Frage gestellt. Es geht insbesondere darum, dass Unternehmen mehr Planungssicherheit in Bezug auf ihre Personalsituation bekommen. Ziel ist eine beschäftigungsfördernde Erneuerung des Arbeitsrechts unter Berücksichtigung der Flexibilitätsinteressen der Arbeitgeberinen und Arbeitgeber und der sozialen Sicherungsbedürfnisse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Handwerksrecht:

Der Meistervorbehalt als Berufszugangsvoraussetzung soll nur noch auf "gefahrgeneigte" Bereiche beschränkt werden (so genannte zulassungspflichtige Handwerksgewerbe). Für alle anderen "zulassungsfreien" Handwerksgewerbe ist die Möglichkeit freiwilliger Meisterprüfungen vorgesehen.

Mittelstand:

Der Mittelstand ist der Wachstums- und Beschäftigungsmotor der deutschen Wirtschaft und Grundpfeiler des dualen Ausbildungssystems. Eine wichtige Aufgabe von Reformen ist es daher, neue Dynamik für den Mittelstand zu entfachen. Eine Grundvoraussetzung ist ein gesicherter Zugang zu geeigneten Finanzierungsmöglichkeiten, hier sind besonders die Programme der Förderbanken Deutsche Ausgleichsbank und der Kreditanstalt für Wiederaufbau gefordert.

Ausbildung:

Die Jugendarbeitslosigkeit ist deutlich angestiegen. Ein weiterer Rückgang der Ausbildungsplätze ist zu befürchten. Das Ziel aber ist, ein Ausbildungsplatz oder ein zumutbares Beschäftigungsangebot für jeden Menschen unter 25 Jahren.

Bausteine heirzu:

 

· Erhöhung der Ausbildungsbereitschaft beispielsweise durch die Einrichtung einer Task-Force mit allen Wirtschafsverbänden, durch die Aussetzung der Ausbildereignungsverordnung für fünf Jahre, durch zweijährige und gestufte Ausbildungsgänge und durch die Öffnung des Programms "Kapital für Arbeit" auch für die Einstellung von Ausbildungssuchende ohne Ausbildungsplatz.

· Intensivierung des Jugendsofortprogramms zum Abbau der Arbeitslosigkeit durch eine Ausweitung betriebsnaher Berufsvorbereitung, gezielte Sprachförderung für junge Migrantinnen und Migranten sowie Förderung der Betriebspraxis für Ungelernte.

· Vereinbarung mit der Bundesanstalt für Arbeit, berufsvorbereitende Maßnahmen für Jugendliche und Pflichtleistungen für Behinderte mindestens auf dem Vorjahresniveau zu halten. · Bessere Eingliederung jugendlicher Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger durch Fallpauschalen für Kommunen und kommunale Beschäftigungsträger sowie verstärkte individuelle Betreuung.

 

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